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Rote Kennzeichen und besondere Fahrzeugscheinhefte können auf Antrag an zuverlässige Kraftfahrzeughersteller, Kraftfahrzeugteilehersteller, Kraftfahrzeug-Werkstätten und Kraftfahrzeughändler befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden Verwendung, auch für verschiedene Fahrzeuge und auch ohne vorherige Bezeichnung eines bestimmten Fahrzeuges durch die Zulassungsbehörde im Fahrzeugschein zugeteilt werden. Für jedes Fahrzeug ist ein entsprechender Schein zu verwenden und die Bezeichnung des Fahrzeuges vor Antritt der ersten Fahrt in den Schein einzutragen. Über Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten sind fortlaufende Aufzeichnungen zu führen.
Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen:
Gebühr:
115,70 EUR
Kennzeichenschilder