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Rotes Kennzeichen für Kfz.-Gewerbe


Zuständige Behörde / Person:
Kfz.-Zulassungsbehörde
Badstraße 20
77652 Offenburg
Telefon:
0781 805-1225

Telefax:
0781 805-9508

E-Mail:




Sie möchten ein Rotes Kennzeichen für Ihr Kfz.-Gewerbe beantragen
(06er-Kennzeichen)

Rote Kennzeichen und besondere Fahrzeugscheinhefte können auf Antrag an zuverlässige Kraftfahrzeughersteller, Kraftfahrzeugteilehersteller, Kraftfahrzeug-Werkstätten und Kraftfahrzeughändler befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden Verwendung, auch für verschiedene Fahrzeuge und auch ohne vorherige Bezeichnung eines bestimmten Fahrzeuges durch die Zulassungsbehörde im Fahrzeugschein zugeteilt werden. Für jedes Fahrzeug ist ein entsprechender Schein zu verwenden und die Bezeichnung des Fahrzeuges vor Antritt der ersten Fahrt in den Schein einzutragen. Über Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten sind fortlaufende Aufzeichnungen zu führen.

Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen (eVB-Nr.)
  • Führungszeugnis (erhältlich beim jeweiligen Bürgermeisteramt)
  • Gewerbeanmeldung bzw. Auszug aus dem Handelsregister
  • Lastschrifteinzug für das Finanzamt
  • Personalausweis oder Pass

Gebühr:

115,70 EUR
Kennzeichenschilder


Verfügbare Formulare:


  • Rote Kennzeichen Kfz. - Merkblatt - [PDF: 73 KB]


  • Erklärung zum Kraftfahrzeugsteuer Einzug fürs Finanzamt - [PDF: 49 KB]


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